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Kredit-Lexikon V

Verbraucher-Kreditgesetz

Das Verbraucher-kreditgesetz (VKG) ist ein deutsches Gesetz, das den Verbraucher beim Abschluss von Verbraucherkreditverträgen schützen soll. Es trat am 11. Juni 2010 in Kraft und löste das zuvor geltende Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ab.

Das VKG enthält Bestimmungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung des Verbrauchers, zur Offenlegung der Kreditkosten und zur Verpflichtung des Kreditgebers, den Verbraucher über seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag aufzuklären. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass der Kreditvertrag in einer klaren und verständlichen Sprache abgefasst sein muss.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des VKG ist die Vorschrift zur Bereitstellung eines repräsentativen Beispiels der Kreditkosten. Dieses Beispiel soll dem Verbraucher dabei helfen, die Kosten verschiedener Kreditangebote besser zu vergleichen.

Das VKG gilt für alle Verbraucherkreditverträge, also Kredite, die an natürliche Personen vergeben werden, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ausgenommen sind jedoch bestimmte Arten von Krediten, wie beispielsweise Hypothekendarlehen oder Kredite mit einem hohen Kreditbetrag.

Vergleich

Ein Kreditvergleich ist ein Vergleich unterschiedlicher Kreditangebote von verschiedenen Kreditinstituten oder Online-Kreditvermittlern. Ziel des Kreditvergleichs ist es, das für den jeweiligen Verbraucher günstigste Angebot zu finden, das seinen individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht.

In der Regel werden bei einem Kreditvergleich verschiedene Kriterien wie zum Beispiel die Höhe des Kreditbetrags, die Laufzeit des Kredits, der effektive Jahreszins oder die Höhe der monatlichen Raten berücksichtigt. Anhand dieser Kriterien lässt sich eine Liste von Kreditangeboten erstellen, die für den Verbraucher infrage kommen.

Ein Kreditvergleich kann online oder offline durchgeführt werden. Online-Vergleichsportale bieten oft die Möglichkeit, verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Dabei können Verbraucher die Kriterien für den Vergleich selbst festlegen und erhalten dann eine Liste von Kreditangeboten, die ihren Vorgaben entsprechen. Auch auf den Websites von Kreditinstituten oder Online-Kreditvermittlern lassen sich oft Kreditvergleiche durchführen.

Ein Kreditvergleich kann dazu beitragen, einen günstigen Kredit mit attraktiven Konditionen zu finden. Allerdings sollten Verbraucher darauf achten, dass der Vergleich auch wirklich alle relevanten Kriterien berücksichtigt und nicht nur auf den effektiven Jahreszins fokussiert. Zudem sollte man auch auf versteckte Kosten und Gebühren achten, die den Kredit teurer machen können.

Vermittler

Ein Kreditvermittler ist ein Unternehmen oder eine Person, die als Vermittler zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern auftritt. Der Kreditvermittler bietet Kreditnehmern seine Dienstleistungen an, um geeignete Kreditgeber für ihre individuellen Bedürfnisse zu finden und den Prozess der Kreditbeantragung zu erleichtern.

Kreditvermittler arbeiten in der Regel unabhängig von Banken und anderen Kreditgebern und können daher eine größere Auswahl an Kreditangeboten anbieten. Sie können Kreditnehmer dabei helfen, die besten Konditionen für ihre individuellen Bedürfnisse zu finden und den Kreditantragsprozess zu vereinfachen.

Versicherung

Eine Kreditversicherung ist eine Versicherungspolice, die den Kreditnehmer oder Kreditgeber gegen den Verlust des Kredits durch unvorhergesehene Ereignisse absichert. Diese Versicherung kann in der Regel entweder vom Kreditnehmer oder vom Kreditgeber abgeschlossen werden.

Die Kreditversicherung kann den Kreditnehmer oder Kreditgeber in verschiedenen Szenarien absichern, wie z.B. bei unerwarteter Arbeitslosigkeit, Todesfällen, Unfällen oder Krankheiten, die zur Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers führen. Wenn einer dieser Fälle eintritt, übernimmt die Versicherung die verbleibende Kreditsumme oder die anstehenden Zahlungen.

Zu beachten bleibt, dass eine Kreditversicherung zusätzliche Kosten verursachen kann und nicht immer notwendig ist. Vor dem Abschluss einer Kreditversicherung sollten Kreditnehmer und Kreditgeber die Kosten und Bedingungen sorgfältig prüfen und sich überlegen, ob diese Versicherung in ihrem speziellen Fall sinnvoll ist.

Verzugszinsen

Verzugszinsen bei Krediten sind zusätzliche Zinsen, die von einem Kreditnehmer an den Kreditgeber gezahlt werden müssen, wenn der Kreditnehmer mit seinen Rückzahlungen in Verzug gerät. Wenn der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, seine vereinbarten Zahlungen pünktlich zu leisten, kann der Kreditgeber Verzugszinsen in Rechnung stellen, um das Risiko eines Zahlungsausfalls auszugleichen.

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die von einem Kreditnehmer an einen Kreditgeber gezahlt wird, wenn der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt oder den Kreditvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigt. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll den Kreditgeber für den entgangenen Zinsgewinn entschädigen, den er aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits verliert.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Kreditvertrag festgelegt und variiert je nach Kreditgeber und Art des Kredits. Die meisten Kreditverträge enthalten jedoch eine Klausel, die eine Vorfälligkeitsentschädigung vorsieht, wenn der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt.

Wenn ein Kreditnehmer vorzeitig aus einem Kreditvertrag aussteigen muss oder will, kann die Vorfälligkeitsentschädigung als Möglichkeit genutzt werden, die Kosten zu minimieren. Kreditnehmer sollten jedoch sorgfältig prüfen, ob die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung in ihrem speziellen Fall sinnvoll sind und ob sie durch eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits tatsächlich Geld sparen können.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Aktualität und Richtigkeit der Angaben im gesamten Kredit-Lexikon nicht garantiert werden.
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