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Kredit-Lexikon I

Inkasso

Inkasso bezieht sich auf den Prozess der Einziehung von Schulden oder unbezahlten Rechnungen durch ein Unternehmen oder eine Person, die als Inkassounternehmen oder Inkassobüro bezeichnet wird. Inkassobüros arbeiten im Auftrag von Gläubigern, um Schulden von Schuldnerinnen und Schuldnern einzutreiben, die ihre Rechnungen nicht bezahlt haben.

Das Inkassoverfahren beginnt in der Regel mit einem schriftlichen oder telefonischen Mahnverfahren, bei dem der Schuldner aufgefordert wird, die ausstehende Summe zu begleichen. Wenn der Schuldner nicht reagiert oder die Schulden nicht begleicht, kann das Inkassounternehmen weitere Maßnahmen ergreifen, um das Geld einzutreiben, wie z.B. die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Beauftragung eines Anwalts.

In manchen Fällen kann ein Inkassounternehmen auch versuchen, Schulden durch Zwangsvollstreckung von Vermögenswerten des Schuldners einzutreiben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, das Gehalt des Schuldners oder andere Zahlungen, die ihm zustehen, einzufrieren oder zu pfänden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Inkasso nicht dasselbe ist wie Betrug oder illegale Geldeintreibung. Inkassounternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sich an bestimmte Regeln und Vorschriften zu halten, um sicherzustellen, dass sie ethisch und fair arbeiten. Inkassounternehmen dürfen beispielsweise keine unangemessenen Drohungen oder Belästigungen einsetzen oder falsche oder irreführende Informationen bereitstellen, um Schulden einzutreiben.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Aktualität und Richtigkeit der Angaben im gesamten Kredit-Lexikon nicht garantiert werden.
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