Ist man in der Laufzeit eines Kredits unverhofft oder geplant zu Geld gekommen, eventuell durch eine Steuerrückerstattung, Erbschaft, Weihnachtsgeld oder Verkauf eines PKW, können je nach Restlaufzeit des Kredits einen Großteil der Zinsen gespart werden.
Wenn Sie während der Laufzeit Ihres Kredits unerwartet oder geplant zu Geld kommen - sei es durch eine Steuerrückerstattung, eine Erbschaft, Weihnachtsgeld oder den Verkauf eines PKWs - können Sie je nach Restlaufzeit des Kredits eine erhebliche Menge an Zinsen einsparen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Kreditnehmer einen Ratenkredit bei jeder Bank jederzeit fristlos kündigen können, ähnlich wie die Bank den Kreditvertrag bei Ratenverzug oder finanziellen Veränderungen kündigen kann. Wenn Sie einen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen möchten, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für den entgangenen Zinsgewinn verlangen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird vom Gesetzgeber wie folgt geregelt: Wenn die Restlaufzeit des Vertrags weniger als 1 Jahr beträgt, kann der Kreditgeber maximal 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags als Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr darf die Vorfälligkeitsentschädigung maximal 1% betragen. Die Entschädigung darf jedoch niemals höher sein als die Summe der Sollzinsen, die bis zum regulären Ende der Kreditlaufzeit angefallen wären.
Das heißt für Sie als Kreditnehmer: